Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2020 - 1 StR 324/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31445
BGH, 16.09.2020 - 1 StR 324/20 (https://dejure.org/2020,31445)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2020 - 1 StR 324/20 (https://dejure.org/2020,31445)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2020 - 1 StR 324/20 (https://dejure.org/2020,31445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,31445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revisionen gegen die Verurteilungen wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Rechtsfehlerhafte Feststellungen zur Einsichts- und Steuerungsfähigkeit in der Beweiswürdigung; Psychische Erkrankung und Suchtmittelmissbrauch; ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erfordernis der Feststellung der Einsichtsfähigkeit zur Feststellung der Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einsichtsfähig - steuerungsfähig - schuldfähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Konsum von Haschisch - und die Unterbringung in der Psychiatrie

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 9
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17

    Besorgnis der Befangenheit bei Selbstablehnung aufgrund enger persönlicher

    Auszug aus BGH, 16.09.2020 - 1 StR 324/20
    a) Die Feststellungen zur Schuldfähigkeit haben, nachdem die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei bejaht wurde, insgesamt keinen Bestand, weil eine Aussage über die Steuerungsfähigkeit nur bei rechtsfehlerfrei festgestellter Einsichtsfähigkeit getroffen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03 Rn. 9 mwN und vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 12 f. mwN; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 20 Rn. 3 und 44b mwN) und die Abgrenzung von fehlender Einsichtsfähigkeit und eingeschränkter oder fehlender Steuerungsfähigkeit auch nicht offenbleiben darf (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 12 f. mwN; Fischer, aaO).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Auszug aus BGH, 16.09.2020 - 1 StR 324/20
    a) Die Feststellungen zur Schuldfähigkeit haben, nachdem die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei bejaht wurde, insgesamt keinen Bestand, weil eine Aussage über die Steuerungsfähigkeit nur bei rechtsfehlerfrei festgestellter Einsichtsfähigkeit getroffen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03 Rn. 9 mwN und vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 12 f. mwN; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 20 Rn. 3 und 44b mwN) und die Abgrenzung von fehlender Einsichtsfähigkeit und eingeschränkter oder fehlender Steuerungsfähigkeit auch nicht offenbleiben darf (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 12 f. mwN; Fischer, aaO).
  • BGH, 08.07.2020 - 3 StR 154/20

    Schuldfähigkeit (Auswirkung einer festgestellten Störung auf die Einsichts- und

    Auszug aus BGH, 16.09.2020 - 1 StR 324/20
    Die Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) hat wegen der rechtlichen Verbindung und Wechselwirkung (§ 72 StGB) der Maßregeln nach §§ 63 und 64 StGB ebenfalls keinen Bestand (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 3 StR 154/20 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 18.07.2019 - 4 StR 43/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose; reine

    Auszug aus BGH, 16.09.2020 - 1 StR 324/20
    Das Landgericht leitet die Gefahr künftiger erheblicher Straftaten des Angeklagten, aufgrund derer er für die Allgemeinheit gefährlich ist, zunächst zutreffend nicht aus der Anlasstat ab, weil der bloße Besitz von Haschisch zum Zweck des Eigenkonsums keine Straftat darstellt, durch die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder gefährdet werden und aus der sich damit eine Gefährlichkeit des Angeklagten für die Allgemeinheit ergibt (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 43/19 Rn. 12).
  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

    Die Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) hat wegen der rechtlichen Verbindung und Wechselwirkung (§ 72 StGB) der Maßregeln nach § 63 und § 64 StGB ebenfalls keinen Bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 2020 - 1 StR 324/20, juris Rn. 11 (insoweit in NStZ-RR 2021, 9 f. nicht abgedruckt), und vom 8. Juli 2020 - 3 StR 154/20, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 495/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen bei Diagnose einer

    cc) Erweist sich somit die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als rechtsfehlerhaft, so entzieht dies zugleich der vom Landgericht daneben angeordneten Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) wegen der rechtlichen Verbindung und Wechselwirkung (§ 72 StGB) der Maßregeln nach §§ 63 und 64 StGB die Grundlage (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203, 206; Beschlüsse vom 16. September 2020 - 1 StR 324/20; vom 8. Juli 2020 - 3 StR 154/20 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21

    Zuständigkeitsänderung nach Aussetzung der Hauptverhandlung (Übernahmebeschluss,

    Eine Aussage über die Steuerungsfähigkeit kann jedoch nur bei rechtsfehlerfrei festgestellter Einsichtsfähigkeit getroffen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 2020 - 1 StR 324/20 Rn. 8 und vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 12).
  • BGH, 07.09.2021 - 1 StR 134/21

    Höchstdauer einer Unterbrechung der Hauptverhandlung (Beruhen des Urteils auf

    Daran anknüpfend kann eine Aussage über die Steuerungsfähigkeit nur bei rechtsfehlerfrei festgestellter Einsichtsfähigkeit getroffen werden; zudem darf die Abgrenzung von fehlender Einsichtsfähigkeit und eingeschränkter oder fehlender Steuerungsfähigkeit nicht offenbleiben (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 16. September 2020 - 1 StR 324/20 Rn. 8 und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 25/20 Rn. 5; je mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht